Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

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LVN veröffentlicht aktualisiertes Schutzkonzept

Dienstag, 02. Juni 2020 11:40
Rüttgers

Mittlerweile haben die meisten Vereine seit gut drei Wochen Erfahrungen mit dem Trainingsbetrieb unter besonderen Hygiene- und Abstandsschutzbedingungen gesammelt. Hierzu hatte der Leichtathletik-Verband Nordrhein am 7. Mai basierend auf der zu dem Zeitpunkt gültigen Corona-Schutz-Verordnung Maßgaben für den Wiedereinstig in den Trainingsbetrieb veröffentlicht.

Wir möchten uns bei Euch allen bedanken, dass Ihr so verantwortungsvoll mit der schwierigen Situation umgegangen seid!

Mittlerweile wissen wir alle, dass eine Covid-19-Erkrankung nicht mit einer Grippe zu vergleichen ist und die Langzeitfolgen auch für bis dahin gesunde Leistungssportler nicht zu verachten sind. Daher gilt auch jetzt noch der wichtigste Grundsatz:

Priorität hat die Gesundheit aller Sportler/-innen und der in der Sportart Leichtathletik ehrenamtlich und hauptberuflich tätigen Personen.

Seit dem 30. Mai gilt nun eine neue Corona-Schutz-verordnung, die weitere Lockerungen beinhaltet. Daraufhin haben wir unsere Maßgaben für den Trainingsbetrieb noch einmal überarbeitet und stellen sie Euch hier zur Verfügung. Sicher für viele die wichtigste Änderung: Die Landesregierung lässt nun für den Trainingsbetrieb Gruppengrößen von bis zu zehn Personen zu. Also: 1 Trainer/ kann 9 Athleten/innen gleichzeitig unter den entsprechenden Abstandsregeln betreuen.

schutzkonzept-lvn-2020-06-02

Auch kleinere Wettbewerbe sind seit dem 30. Mai von der Landesregierung wieder erlaubt. Zur Entwicklung entsprechender Konzepte haben wir eine Arbeitsgemeinschaft eingesetzt, die hierzu zeitnah Empfehlungen erarbeiten wird. Diese Empfehlungen werden wir dann ebenfalls hier veröffentlichen.