Allgemeines
Definition sexualisierte Gewalt
Im Gesetz wird sexualisierte Gewalt im engeren Sinne definiert als Nötigung zu sexuellen Handlungen mit Gewalt, durch Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert ist. Sexualisierte Gewalt umfasst im weiteren Sinne aber auch Machtausübung, Unterwerfung und Demütigung mit dem Mittel der Sexualität. Die Gewaltform umfasst jede sexuelle Handlung, die an aber auch vor einem Kind oder Jugendlichen vorgenommen wird und damit eine Verletzung auf dessen Recht auf sexuelle Selbstbestimmung darstellt. Dazu gehören neben Übergriffen auch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen, sowohl mit als auch ohne direkten Körperkontakt.
UBSKM: Spot für den Sport || Kein Raum für Missbrauch
Präventionskonzept des Leichtathletik-Verbandes Nordrhein
Präventionskonzept des Leichtathletik-Verbandes Nordrhein
Schutzkonzept Deutscher Leichtathletik-Verband
Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe, alles zu tun, um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt in jeder Form zu schützen. Sexualisierte Gewalt darf kein Tabuthema sein. Aus diesem Grund engagiert sich der Leichtathletik-Verband Nordrhein mit seiner LVN-Jugend bereits seit einigen Jahren in dieser Thematik. Ziel ist es, den Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Gesamtverband in all seinen Aktivitäten zu verankern.
Interventionsleitfaden
Die Standards für das Krisenmanagement sind im Interventionsleitfaden des Deutschen Leichtathletik-Verbandes festgehalten und hier einzusehen.
Ansprechpersonen
Fachkraft für Jugendarbeit
Melanie Gosmann
anlaufstelle@lvn-sport.de