Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

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Lehrordnung

Mittwoch, 03. Januar 2018 13:00
Bettina Illinger

Die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben im Leichtathletik-Verband Nordrhein, in seinen Kreisen und Mitgliedsvereinen ist abhängig von der Tätigkeit qualifizierter Mitarbeiter/-innen.

Die LVN-Lehrordnung regelt die Qualifizierung dieser Mitarbeiter/-innen in den folgenden Bereichen:

  • Art der Ausbildungen und Zuständigkeit der Fachbereiche
  • Voraussetzungen für die Ausbildungen
  • Art des Abschlusses der Ausbildungen und Gültigkeit der Lizenzen/Zertifikate
  • Lizenz-/Zertifikatsausgabe
  • Fortbildungsumfang für die Verlängerung der Lizenz- bzw. Zertifikatgültigkeit
  • Anmeldung
  • Weiterbildungsmöglichkeiten

lvn-lehrordnung-2020-korr