Lehrordnung
Die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben im Leichtathletik-Verband Nordrhein, in seinen Kreisen und Mitgliedsvereinen ist abhängig von der Tätigkeit qualifizierter Mitarbeiter/-innen.
Die LVN-Lehrordnung regelt die Qualifizierung dieser Mitarbeiter/-innen in den folgenden Bereichen:
- Art der Ausbildungen und Zuständigkeit der Fachbereiche
- Voraussetzungen für die Ausbildungen
- Art des Abschlusses der Ausbildungen und Gültigkeit der Lizenzen/Zertifikate
- Lizenz-/Zertifikatsausgabe
- Fortbildungsumfang für die Verlängerung der Lizenz- bzw. Zertifikatgültigkeit
- Anmeldung
- Weiterbildungsmöglichkeiten