Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

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FAQ-Lehrwesen

Dienstag, 08. Mai 2018 12:20
Bettina Illinger

Ich habe bereits den Sporthelfer gemacht, muss ich trotzdem den Grundkurs absolvieren?
Nein, der Sporthelfer und das Grundmodul beinhalten die Grundlagen in der Arbeit mit Sportlern, den Aufbau einer Sporteinheit, das Vereins- und Verbandwesen etc. und somit kann man, wenn sowohl der SH 1 als auch SH 2 erfolgreich abgeschlossen wurden, direkt in den Lizenzkurs einsteigen.

Ich habe einen Grundkurs beim LSB/KSB/einem anderen Sportfachverband absolviert, kann ich trotzdem direkt in den Lizenzkurs der Leichtathletik einsteigen?
Ja, die Grundlagen sind überall identisch und basieren auf den Grundlagen des LSB/DOSB und somit kann man direkt in das Lizenzmodul einsteigen.

Ich habe bereits die KiLa-/Wettkampfsport-/Breitensport-Ausbildung gemacht, muss ich trotzdem noch einmal den Grundkurs absolvieren, wenn ich eine weitere Ausbildung anstrebe?
Nein, Sie können direkt in den gewünschten Lizenzkurs einsteigen.

Muss der Erste-Hilfe-Nachweis in der Zeit der Lizenzausbildung absolviert werden?
Nein, allerdings darf der Nachweis bei Ausstellung der Lizenz nicht älter als 2 Jahre sein.
Ich bin Arzt/Rettungssanitäter/Krankenpflegekraft, muss ich trotzdem einen Erste-Hilfe-Schein machen?
Nein, reichen Sie uns bitte eine entsprechende Bescheinigung ein, dass Sie in diesem Beruf aktuell tätig sind und wann dort die letzte Fortbildung/Auffrischung war.

Ich studiere Sport an der Uni, kann ich nicht einfach direkt meine Trainerlizenz erhalten?
Grundsätzlich zunächst nein. Bitte setzen Sie sich mit der Geschäftsstelle des LVN in Verbindung, damit eine Einzelfallprüfung erfolgen kann.

Ich bin aktuell in keinem Sportverein Mitglied, möchte aber die Trainerausbildung machen, muss ich zwingend Mitglied in einem Verein sein?
Ja, dies ist Voraussetzung, da es um einen entsprechenden Versicherungsschutz geht.

Ich habe bereits meinen Kampfrichterschein gemacht, muss ich ihn jetzt in der Lizenzausbildung wiederholen?
Nein, wenn Sie einen gültigen Kampfrichterausweis haben, brauchen Sie die Kampfrichtereinheiten nicht erneut absolvieren.

Ich kann aus zeitlichen Gründen nicht an allen Tagen teilnehmen, kann ich die Fehlzeiten nachholen?
Sie dürfen maximal 10% der Ausbildung verpassen (dies entspricht einem Lehrgangstag). Allerdings müssen Sie dann eine schriftliche Hausarbeit zu den verpassten Themen erstellen. Wenn Sie mehr als 10% verpassen, können Sie nicht zur Prüfung zugelassen werden.