Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

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Streckenvermessung

Mittwoch, 27. November 2019 12:30
Sabine Wipperfürth

Streckenvermessung
Eine Streckenvermessung durch einen lizenzierten Streckenvermesser des DLV oder von World Athletics ist zwingend erforderlich, um die Leistungen der Athleten für Qualifikationen und Eintragungen in Bestenlisten anzuerkennen. Veranstalter, die für ihre Teilnehmer diese Anerkennung gewährleisten möchten, können jederzeit Kontakt mit einem der lizenzierten Streckenvermesser aus der unten zur Verfügung gestellten Liste aufnehmen. Vermessungen, die von lizenzierten Vermessern des DLV oder von World Athletics durchgeführt werden, sind anerkannt, da diese die spezifischen Vorgaben beider Organisationen bei der Streckenführung und -vermessung berücksichtigen müssen. Ein Vermessungsprotokoll behält für fünf Jahre seine Gültigkeit. Nach diesem Zeitraum kann das Vermessungsprotokoll für eine unveränderte Strecke verlängert werden.

Damit Leistungen von ambitionierten Läuferinnen und Läufern aus dem Ausland sowie Qualifikationen für die Olympischen Spiele anerkannt werden, muss die Streckenvermessung durch einen von World Athletics lizenzierten Vermesser vorgenommen werden.

• Streckenvermesser in NRW
Läufer und Läuferinnen, die an einer Laufveranstaltung teilnehmen, können überprüfen, ob eine Veranstaltung eine gültig vermessene Laufstrecke durch einen lizenzierten Vermesser des DLV oder von World Athletics aufweist. Es ist wichtig, auch die Ausschreibungen der Veranstalter zu beachten, in denen die korrekte Vermessung angegeben sein muss. Am Tag einer Veranstaltung muss das gültige Vermessungsprotokoll zur Einsichtnahme vorliegen.

Eine Übersicht der gültigen Vermessungsprotokolle finden Sie beim DLV unter "Genehmigte Streckenstrecken".

Ebenfalls finden Sie auf der DLV-Seite alle Informationen (Anträge, Formulare, Informationsmaterial) für Veranstalter.

Vermessungen von Straßenläufen
Ansprechpartner: Detlev Ackermann