Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

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Streckenvermessung

Mittwoch, 27. November 2019 12:30
Sabine Wipperfürth

Streckenvermessung
Eine Streckenvermessung durch einen anerkannten Streckenvermesser des DLV ist zwingend erforderlich, wenn die Leistungen der Athleten für Qualifikationen und Eintragungen in Bestenlisten anerkannt werden sollen. Veranstalter die für ihre Teilnehmer dies garantieren wollen, können jederzeit mit einem Streckenvermesser aus der unten zur Verfügung gestellten Liste Kontakt aufnehmen. Nur von den autorisierten Vermessern vorgenommene Vermessungen sind anerkannt, weil besondere Vorgaben durch DLV und IAAF-Regelwerk bei der Steckenführung und -vermessung beachtet werden müssen. Ein Streckenprotokoll ist fünf Jahre gültig. Nach diesem Zeitraum kann bei unveränderter Strecke das Vermessungsprotokoll verlängert werden.
• Streckenvermesser in NRW
Läufer und Läuferinnen, die an einer Laufveranstaltung teilnehmen, können nachprüfen, ob eine Veranstaltung eine gültige DLV-vermessene Laufstrecke hat. Bitte achten Sie auch auf die Ausschreibungen der Veranstalter. Hier muss die Vermessung korrekt angegeben sein. Am Tag einer Veranstaltung muss das gültige Vermessungsprotokoll zur Einsicht vorliegen.
Eine Übersicht der gültigen Vermessungsprotokolle finden Sie beim DLV unter "Genehmigte Streckenstrecken".

Ebenfalls finden Sie auf der DLV-Seite alle Informationen (Anträge, Formulare, Informationsmaterial) für Veranstalter.

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