Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

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Erweitertes Führungszeugnis

Dienstag, 09. Januar 2018 09:50
LVN Jugend

Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für „kinder- und jugendnahe Tätigkeiten“

Alle hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen sowie alle Personen, die im Auftrag des LVN mit Kindern und Jugendlichen in der Leichtathletik arbeiten, sind verpflichtet, in einem 5-jährigen Rhythmus ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Sie erhalten Unterstützung bei der Beantragung. Folgende Personenkreise müssen im LVN ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen:

  • alle Mitglieder des Präsidiums
  • alle Mitglieder des Jugendausschusses
  • alle hauptberuflichen Angestellten (inklusive Trainer/innen)
  • alle nebenberuflich angestellten Trainer/innen
  • alle ehrenamtlichen und nebenberuflich tätigen Mitarbeiter/innen in Aus-und Fortbildungsangeboten sowie in Kadermaßnahmen
  • alle weiteren Mitarbeiter/innen bei Jugendmaßnahmen

Das erweiterte Führungszeugnis kann erst nach Vorlage einer Aufforderung des Vereins beantragt werden. Die Mitglieder eines Sportvereins sind von der Gebühr befreit Merkblatt
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Weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis

Erweitertes Führungszeugnis online beantragen

Das erweiterte Führungszeugnis kann auch online beantragt werden:
Hier geht's zur online Beantragung.