Erweitertes Führungszeugnis
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für „kinder- und jugendnahe Tätigkeiten“
Alle hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter sowie alle Personen, die im Auftrag des LVN mit Kindern und Jugendlichen in der Leichtathletik arbeiten, sind verpflichtet, in einem 5-jährigen Rhythmus ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Sie erhalten Unterstützung bei der Beantragung. Folgende Personenkreise müssen im LVN ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen:
- alle Mitglieder des Präsidiums
- alle Mitglieder des Jugendausschusses
- alle hauptberuflichen Angestellten (inklusive Trainer)
- alle nebenberuflich angestellten Trainer
- alle ehrenamtlichen und nebenberuflich tätigen Mitarbeiter in Aus-und Fortbildungsangeboten sowie in Kadermaßnahmen
- alle weiteren Mitarbeiter bei Jugendmaßnahmen
Das erweiterte Führungszeugnis kann erst nach Vorlage einer Aufforderung des Verbandes (bzw. des Vereins) beantragt werden. Die Mitglieder eines Sportvereins sind von der Gebühr befreit.
Merkblatt
Bei der Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse gelten bestimmte Datenschutzrichtlinien.
Erweitertes Führungszeugnis online beantragen
Das erweiterte Führungszeugnis kann (mit der Nutzung der Online-Ausweisfunktion) auch digital beantragt werden.