Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

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Reduzierter Vereinssportbetrieb ab 4. Mai möglich?

Dienstag, 28. April 2020 16:10
LVN

Der NRW-Ministerpräsident hat sich zu dieser Frage Mitte der Woche sehr klar geäußert: Der Sport sei bei der kommenden Abstimmung über mögliche Lockerungen der Coronabedingten Beschränkungen „gesetzt“.
Die Sportministerkonferenz (SMK) hat am 20.04.2020 in die gleiche Richtung argumentiert (siehe nachstehend verlinkte Pressemeldung).

Pressemeldung SMK vom 20.04.2020

Leider konnte sich die SMK bis heute nicht auf eine gemeinsame Erklärung einigen.

In einer Telefonkonferenz der Landessportbünde mit dem DOSB am Samstag, den 25. April, wurde der Stand der bundesweit einheitlichen Standards für einen gestuften Wiedereinstieg besprochen und der Landessportbund NRW hat den DOSB zu einer deutlicheren Kommunikation in Richtung der Bundespolitik aufgefordert. Seit Montag werden nun schrittweise die sportartspezifischen Hinweise der Spitzenverbände für einen reduzierten Sportbetrieb auf der Website des DOSB veröffentlicht. Die aus Sicht des Landessportbundes NRW sehr guten aktualisierten sportartübergreifenden Leitplanken des DOSB sollen die Argumentation des DOSB gegeüber der Bundespolitik unterstützen:

Sportartübergreifende Leitplanken des DOSB vom 28.04.2020

Um den NRW-Ministerpräsidenten für die Abstimmung mit den Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin am 30.04.2020 zu stützen, hat der Landessportbund NRW am 26. April die hier verlinkte Pressemeldung herausgegeben:

Pressemeldung LSB vom 26.04.2020

Eine beständige Kommunikation der folgenden Punkte ist aus unserer Sicht im Einvernehmen mit dem Landessportbund NRW sinnvoll und wir bitten Sie, dies über Ihre Kanäle zu unterstützen:

  • Der Sport will keine Sonderrolle. Er trägt alle gesundheitspolitischen Entscheidungen uneingeschränkt mit.
  •  Aber wenn Lockerungen möglich sind und beschlossen werden, dann ist der Sport zwingend mit zu beachten.
  •  Der organisierte Sport ist in der Lage, gegebene Regeln des Infektionsschutzes verantwortungsvoll umzusetzen.
  •  Eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs in unseren Vereinen (selbst mit den zunächst noch notwendigen deutlichen Einschränkungen) kann einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Coronakrise in unserem Land leisten, indem die körperliche und seelische Stabilität der Menschen gefördert wird.

Ob unser aller aus dem organiserten Sport heraus betriebene Aktivitäten bereits am 30.04.2020 zu einem Öffnungsbeschluss ab dem 04.05.2020 führen werden, bleibt aber ungewiss. Die diesbezügliche Lage zwischen den
Ländern untereinander und zwischen Bund und Ländern ist derzeit zu wechselhaft, um hierzu eine seriöse Prognose abgeben zu können.