Konkretisierung der CoronaSchVo vom 15.05.21
Seit dem 15. Mai 2021 ist die neue CoronaSchVo in NRW in Kraft, sie gilt bis zum 4. Juni 2021.
Aus einer Verständigung des Landessportbundes mit der Staatskanzlei konnten aufgetretene Fragen geklärt und in die grafischen Darstellungen eingearbeitet werden.
coronaregeln_ab_15._mai_inzidenz_ueber_100-20.05.21
coronaregeln_ab_15._mai_inzidenz_unter_50-20.05.21
coronaregeln_ab_15._mai_inzidenz_50_bis_100-20.05.21