Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

Cookiehinweis

Diese Webseite verwendet Cookies.
Für nähere Informationen siehe Datenschutzerklärung.
 

Wichtiger Hinweis aus dem DOSB

Donnerstag, 06. Februar 2020 11:30
Hermann Latz (DOSB)

Liebe Vereine,

in Ergänzung unseres Rundschreibens informieren wir darüber, dass ein Verein mit dem Namen „Organisation Transparenzregister e.V.“ derzeit bundesweit Sportvereine anschreibt und sie auffordert, Angaben zur Eintragung in ein Register zu machen. Obwohl gemeinnützige Vereine seit Beginn 2020 von der Gebührenzahlung befreit werden können (vgl. das Rundschreiben vom 22. Januar 2020), verlangt diese Organisation für ihre Dienste einen Betrag in Höhe von 49,00 Euro.

Wir warnen Sie davor, auf dieses Schreiben zu reagieren und diese „Gebühr“ zu bezahlen. Alleine der Bundesanzeiger Verlag ist für die Führung des Transparenzregisters zuständig; er warnt auf seiner Homepage vor dem „kostenpflichtigen Eintragungsservice“.

Hermann Latz
Justitiar DOSB

rundschreiben-transparenzregister-wegfall-der-gebuehrenpflicht
anlage-rundschreiben-transparenzregister-wegfall-der-gebuehrenpflicht