Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

Cookiehinweis

Diese Webseite verwendet Cookies.
Für nähere Informationen siehe Datenschutzerklärung.
 

Neues von unserem Anti-Doping-Beauftragten

Montag, 18. Januar 2021 09:40
Norbert Schlepp

[...] Im Jahre 2015 machte die Dopingbekämpfung in Deutschland einen riesigen Sprungnach vorne. Neben den reinen Sportverbänden nahm sich nun auch der Staat der Dopingbekämpfung an. Im Antidopinggesetz (AntiDopG) vom 18.12.2015 brandmarkte er Doping als gesellschaftsschädlich und verfolgte es mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln. Doping wurde verboten und ein Verstoß gegen dieses Verbot wird seitdem mit dem gesamten Spektrum des Strafrechts geahndet. [...]

Diese Auswirkungen des AntiDopG musste jetzt ein Arzt aus Deutschland schmerzlich erfahren. Er hatte jahrelang Sportlern Blutdoping verabreicht. Bei den nordischen Ski-Weltmeisterschaften im Februar 2019 flog der Schwindel auf. Die Polizei machte eine Hausdurchsuchung, mit der keiner der Beteiligten gerechnet hatte. Auf ihr Klingeln öffnete ein ahnungsloser Sportler, dem noch eine Injektionsnadel im Arm steckte. Der Öffentlichkeit sind diese Geschehnisse deshalb unter dem Be-griff „Aktion Aderlass“ bekannt geworden. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, nicht nur gegen die Sportler, sondern auch gegen den Arzt und seine medizinischen Helfer. Nach einer langen mehrmonatigen Beweisaufnahme verkündete das Landgericht München am 15. Januar 2021 nun das Urteil: Der Arzt erhielt wegen unerlaubter Dopingmethoden eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 10 Monaten, eine beteiligte Krankenschwester wurde zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt und ein weiterer Rettungssanitäter kam mit einer Geldstrafe davon. Was soll man von diesem Urteil halten?
Dopingprozess Schmidt