Soforthilfeprogramm des Landes NRW für Sportvereine (10 Millionen Euro) gestartet
Anträge können ausschließlich online seit dem 15.04.2020 und bis zum 15.05.2020 über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
Hinweise zum Verfahren sind auf der Website des Landessportbundes NRW lsb.nrw veröffentlicht. Vereine müssen dabei detaillierte Angaben zu ihrer Einnahme- und Ausgabesituation machen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Fehlbedarfs.
Die Höchstförderung beträgt 50.000,- Euro.