Neue CoronaSchVO ab 28. Mai bringt weitere Lockerungen für den Sport
Die neue ab dem 28. Mai geltende CoronaSchVO bringt einige ersehnte Lockerungen - auch für den Sport. Ermöglicht wird dies in erster Linie durch die neue Differenzierung der Lockerungen in drei Stufen:
- Stufe 1: 7-Tages-Inzidenz </=35
- Stufe 2: 7-Tages-Inzidenz 50-35,1
- Stufe 3: 7-Tages-Inzidenz 100-50,1
Leider erschwert diese Differenzierung auch die Verständlichkeit der Verordnung. Insbesondere in Bezug auf den zulässigen / nicht zulässigen Wettkampfbetrieb bleiben nach Ansicht des LVN Interpretationsspielräume, aufgrund derer wir uns im Moment nicht im Stande sehen, eine gezielte und belastbare Information für unsere Mitgliedsvereine zur Verfügung zu stellen. Wir werden uns um eine zeitnahe Klärung/Präszisierung mit der Landesregierung bemühen. Sobald ein Ergebnis vorliegt, werden wir dies an dieser Stelle veröffentlichen.