Organisatorisches zum Zusatzmodul LA
Durchführungsvarianten
Das Zusatzmodul „Leichtathletik“ beinhaltet 8 Lerneinheiten. Der Lehrgang kann über einen Zeitraum von max. vier Wochen (mind. 2 LE pro Woche) oder als eintägigie Kompaktmaßnahme angeboten werden.
Haben Sie Interesse?
Dann melden Sie sich gerne bei Alessa Jaspert
Anforderungen an Lehrkräfte
Um das Zusatzmodul anbieten zu können, müssen Lehrkräfte bzw. Referent*innen die Qualifizierung zur SH-Ausbildung der Bezirksregierungen absolviert haben. Darüber hinaus benötigen sie eine fachverbandsspezifische Fortbildung (4LE) oder eine gültige C-Trainer Lizenz Leichtathletik.
Alternativ kann das Zusatzmodul auch von C-Trainer*innen Leichtathletik gemeinsam mit der verantwortlichen Lehrkraft durchgeführt werden. In Ausnahmefällen können Referent*innen der Fachverbände angefordert werden.
Alle Referenten- und Teilnehmerunterlagen sind auf der dbmat verfügbar und werden auf Anfrage durch die Leichtathletik-Verbände in NRW zur Verfügung gestellt.
Einsatzmöglichkeiten
Die ausgebildeten Sporthelfer*innen werden v.a. in der Schule eingesetzt, können aber auch als Assistent in Sportvereinen die Trainer*innen im Einsatz unterstützen.
Bei ihren vielfältigen Einsätzen im Schulalltag arbeiten die ausgebildeten Sporthelfer*innen im Team. Die Ausbildungslehrer*innen und weitere Sportlehrer*innen fungieren als Begleitung und Mentoren. Die Sporthelfer*innen können ihre Tätigkeiten selbstständig durchführen.
Mögliche Tätigkeitsfehler für Sporthelfer*innen in Schule und Sportverein sind:
- Pausensport
- Schulsportgemeinschaften
- Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im Ganztag
- Schulsportfeste und –wettkämpfe
- sportorientierte Projekte und Schulfahrten
- Mitwirkung in den Mitbestimmungsgremien der Schule (z.B. Fachkonferenz Sport)
- Einsatz im Übungsbetrieb im Sportverein
- Mitwirkung in der Jugendarbeit in Sportvereinen
- Einsatz als Kampfrichter-Helfer bei Leichtathletik-Wettkämpfen
- … Sporthelfer*innen können auch mit eigenen Ideen in Schule und Sportverein aktiv werden.