Wechselzeit hat begonnen
Die offizielle Wechselfrist beginnt am 1. Oktober und endet am 30. November jeden Jahres. Das neue Startrecht nach einem Wechsel gilt ab dem 1. Januar des Folgejahres.
Dies bedeutet:
Der neue Verein muss dem Leichtathletik-Verband Nordrhein per Mail an
Ulrike.fehr@lvn-sport.de oder per Post an Leichtathletik-Verband Nordrhein, Postfach 10 09 64, 47009 Duisburg, den Startpassantrag auf dem DLV-Vordruck 2.75 bis spätestens zum Mittwoch, 30. November 2022 eingehend (!!) vorlegen.
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