Wechselbörse
Die offizielle Wechselfrist beginnt am 1. Oktober und endet am 30. November jeden Jahres. Das neue Startrecht nach einem Wechsel gilt ab dem 1. Januar des Folgejahres.
Dies bedeutet:
Der neue Verein muss dem Leichtathletik-Verband Nordrhein per Mail an
Ulrike.fehr@lvnordrhein.de , per Post an Leichtathletik-Verband Nordrhein, Postfach 10 09 64, 47009 Duisburg, den Startpassantrag auf dem DLV-Vordruck 2.75 oder
den Wechsel im LAnet3 bis spätestens Donnerstag, 30. November beantragen.
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Wechselzeit
Freigabe alter Verein