Wechselzeit 2024/2025
Die offizielle Wechselfrist beginnt am 1. Oktober 2024 und endet am 30. November 2024. Das neue Startrecht nach einem Wechsel gilt ab dem 1. Januar 2025.
Die Beantragung des Weschsels nehmen Sie bitte ausschließlich über das Portal PhoenixII vor.
Startpassanträge und Freigebeerklärungen auf postalischem Weg oder per E-Mail, werden von der LVN-Geschäftsstelle nicht mehr akzeptiert.
Die Anleitung zur Beantragung finden Sie nachfolgend:
Anleitung Startpassbeantragung über PhoenixII