Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

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Modifizierte CoronaSchVo ab dem 16.01.2022

Mittwoch, 19. Januar 2022 08:50
LVN

Als geboostert gelten ab dem 16. Januar 2022:

  1. Personen, die vollständig geimpft sind (also immer zweimal geimpft, auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson) und dann noch eine zusätzliche Impfdosis erhalten haben (die sogenannte „Booster-Impfung“),
  2. Personen, die eine Infektion durchlebt haben und entweder davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben,
  3. Personen, die vollständig geimpft sind, in den ersten 90 Tagen nach der zweiten Impfung (aber erst 14 Tage nach der zweiten Impfung, da diese erst dann vollständig ist), sog. „frisch Geimpfte“ und
  4. Personen, die im Besitz eines Genesenennachweises sind, die über einen positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 27 Tage aber höchstens 90 Tage alt ist, sog. „frisch Genesene“.
    (Punkt 1 bis 4 übernommen von der Website des Gesundheitsministeriums NRW)

Inhaltlich geben wir den Hinweis, dass genesene Personen, die nicht geimpft sind und deren positiver PCR-Test 90 Tage und länger zurückliegt, dann als ungeimpft und nicht genesen gelten!

Die jetzigen Regelungen erlauben beim Sport drinnen mehr Personen den Zugang in die Sportstätte ohne zusätzlichen Test, machen es jedoch für diejenigen, die diesen Zugang zu regeln haben, nicht einfacher. Eine Reihe möglicher Kombinationen zwischen „geimpft“ und „genesen“ sind zu berücksichtigen, um Klarheit zu erhalten, wer mit und wer ohne Test Zugang hat.

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