Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

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Aktuelle CoronaSchVo ab 30. Mai 2020

Donnerstag, 28. Mai 2020 09:20
Bettina Illinger

Was tagesaktuell tatsächlich erlaubt bzw. untersagt ist regelt ausschließlich die jeweils aktuellste Fassung der Coronaschutzverordnung!

In der Coronaschutzverordung, in der ab dem 30. Mai gültigen Fassung, gibt es aktuell Unklarheiten, bezüglich dem Wettkampfsport in der Leichtathletik. Zur Klärung der Fragestellung, ob und welche Wettkampfformate ab dem 30. Mai erlaubt oder untersagt sind, befinden wir uns im direkten Austausch mit der Staatskanzlei des Landes NRW.
Sobald uns hierzu nähere Informationen erreichen, werden wir diese entsprechend veröffentlichen.