Wechselzeit hat begonnen
Die offizielle Wechselfrist beginnt am 1. Oktober und endet am 30. November jeden Jahres. Das neue Startrecht nach einem Wechsel gilt ab dem 1. Januar des Folgejahres.
Dies bedeutet:
Der neue Verein muss dem Leichtathletik-Verband Nordrhein per Mail an
Ulrike.fehr@lvn-sport.de oder per Post an Leichtathletik-Verband Nordrhein, Postfach 10 09 64, 47009 Duisburg, den Startpassantrag auf dem DLV-Vordruck 2.75 bis spätestens zum Samstag, 30. November 2020 eingehend (!!) vorlegen.
Wechselbörse
Diesem Antrag muss entweder eine Freigabeerklärung des abgebenden Vereins beigefügt werden oder der Nachweis des übernehmenden Vereins, dass dieser beim abgebenden Verein die Freigabe des/der Aktiven angefordert hat.
Die beim Startrechtwechsel zu beachtenden Bestimmungen finden Sie in der
Deutschen Leichtathletik-Ordnung unter § 4