Wechselzeit beginnt
Die offizielle Wechselfrist beginnt am 1. Oktober 2025 und endet am 30. November 2025. Das neue Startrecht nach einem Wechsel gilt ab dem 1. Januar 2026.
Die Beantragung des Wechsels nehmen Sie bitte ausschließlich über das Portal Phoenix II vor.
Startpassanträge und Freigebeerklärungen auf postalischem Weg oder per E-Mail, werden von der LVN-Geschäftsstelle nicht mehr akzeptiert.
Die Anleitung zur Beantragung finden Sie nachfolgend:
Anleitung Startpassbeantragung