Wechselzeit beginnt
Die offizielle Wechselfrist beginnt am 1. Oktober 2026 und endet am 30. November 2026. Das neue Startrecht nach einem Wechsel gilt ab dem 1. Januar 2027.
Die Beantragung des Wechsels nehmen Sie bitte ausschließlich über das Portal Phoenix II vor.
Startpassanträge und Freigebeerklärungen auf postalischem Weg oder per E-Mail, werden von der LVN-Geschäftsstelle nicht mehr akzeptiert.
Die Anleitung zur Beantragung finden Sie nachfolgend:
Anleitung Startpassbeantragung