Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

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Wichtige Informationen des Landessportbundes NRW

Donnerstag, 16. Juli 2020 12:20
LVN

Alle Sportvereine in NRW, die durch die Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen, können sich weiterhin bis zu je 50.000 Euro sichern: Das laufende Sonderprogramm „Soforthilfe Sport“ der Landesregierung, das bislang bereits für über 650 Vereine wertvolle finanzielle Unterstützung geleistet hat, läuft noch bis zum 15. August.

Zunehmend werden an den Landessportbund NRW aus Politik und Verwaltung Fragen zu den konkreten, insbesondere finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise gerichtet. Über das Förderprogramm „Soforthilfe Sport“ werden beispielsweise nur die Vereine erfasst, die in existenzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Daher hat der LSB NRW beschlossen, bis zum 3. August eine erste flächendeckende Befragung aller Sportvereine in NRW vorzunehmen, um einen Überblick zur aktuellen Situation zu erhalten und die Folgen der Corona-Pandemie für die Sportvereine in NRW besser einschätzen zu können.
Hier gelangen Sie zur Online-Umfrage

Durch das zweite Corona-Steuerhilfegesetz werden seit 1. Juli und bis zum 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Was Sie nun als Sportverein beachten müssen, haben wir Ihnen in einer Broschüre zusammengestellt, die kostenlos zum Download bereitsteht:
Download Broschüre