Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

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Wettbewerbsbetrieb in der NRW-Leichtathletik wieder möglich

Dienstag, 09. Juni 2020 17:00
LVN

Die CoronaSchVO vom 30.05.2020 erlaubt wieder die Durchführung von Wettbewerben in der Leichtathletik. Dabei sind allerdings einige Vorgaben zu beachten! Der LVN hat hierzu in Abstimmung mit der Staatskanzlei NRW und dem Landessportbund NRW sowie der Deutschen Sporthochschule Köln Handreichungen erarbeitet.

Handreichung Stadion-Wettbewerbe
Handreichung Lauf-Wettbewerbe [Straße]

Wir weisen besonders darauf hin, dass gemäß § 9 (6) und § 2b der CoronaSchVO für jede Wettbewerbsveranstaltung ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept zu erstellen und bei der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde einzureichen ist!
Dass dies erfolgt ist, muss der veranstaltende Verein begleitend zum Antrag auf Genehmigung der Wettbewerbsveranstaltung gegenüber dem LVN bzw. der zuständigen LVN-Region bestätigen!

Hilfreiche Unterlagen und Informationsquellen:
Hinweise Erstellung Hygiene- & Infektionsschutzkonzepte [LSB NRW]
Formular Erfassung Kontaktdaten & Einverständniserklärung
Liste untere Gesundheitsbehoerden im LVN-Verbandsgebiet
DLV-Empfehlungen zur Organisation & Durchführung von Leichtathletik-Veranstaltungen