Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

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Wettkämpfe der Leichtathletik bis 31. August untersagt

Samstag, 09. Mai 2020 12:00
LVN

Mit der Veröffentlichung der aktualisierten Coronaschutzverordnung vom 08. Mai 2020 gibt es seitens der Landesregierung eine Präzisierung, welcher Wettkampfbetrieb erlaubt ist und welcher bis zum 31. August untersagt ist.

Paragraph 9, Absatz (1), (6) & (7) der "Vierten Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2" bewirkt eine Klarstellung der Trennung, zwischen ab dem 14. Mai zugelassenen „Wettbewerben“ (= Spielbetrieb in den Profiligen) und bis zum 31. August untersagten Sportfesten und ähnlichen Sportveranstaltungen (= alles andere außer dem Spielbetrieb der Profiligen).

Im Folgenden die oben gennanten Passagen

§9 Sport
(1) Untersagt sind der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb sowie jeder Wettkampfbetrieb.
(6) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.
(7) Abweichend von Absatz 1 sind ab dem 14. Mai 2020 folgende Wettbewerbe zulässig:

  1. Wettbewerbe in Profiligen, soweit die Vereine bzw. die Lizenzspielerabteilungen der Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen den nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden vor Durchführung der Wettbewerbe geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen