Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

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Maßgaben für den Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb in der Leichtathletik

Donnerstag, 07. Mai 2020 21:30
LVN

Grundsätzlich gelten vier Regeln, die der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) zusammen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) erstellt hat:

1. Priorität hat die Gesundheit aller Sportler/-innen und der in der Sportart Leichtathletik ehrenamtlich und hauptberuflich tätigen Personen.
2. Die Verordnungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sind in ihren aktuellen Fassungen strikt umzusetzen.
3. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zum Verhalten und zu Hygiene-Standards beziehungsweise Infektionsschutz sind strikt umzusetzen.
4. Die Leitplanken und Verhaltensstandards des Deutschen-Olympischen Sportbundes sind konsequent zu befolgen.

Maßgaben für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletik im LVN

Das Leichtathletiktraining kann unter der Voraussetzung der Nutzungsfreigabe durch den jeweiligen Träger der Sportanlage ab sofort, allerdings ausschließlich unter den nachfolgend genannten Bedingungen, wieder aufgenommen werden.

  • Das Leichtathletiktraining ist nur im Freien (Leichtathletikanlagen) erlaubt.
  • In Abstimmung zwischen Verein und Träger der Sportstätte ist das Führen eines wöchentlich zu aktualisierenden Belegungsplanes der genutzten Sportstätte umzusetzen. Hierbei sind die verantwortlichen Aufsichtspersonen und alle weiteren Personen jeweils namentlich aufzuführen. Die vollständige und datumsbezogene Dokumentation der Namen aller Nutzer der Sportstätten ist Voraussetzung für die Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten.
  • An den Sportstätten sind die vorgeschriebenen Hygienestandards einzurichten und vorzuhalten und in einem Desinfektions- bzw. Hygieneplan zu kontrollieren und zu protokollieren. Zu definieren ist, wer die Desinfektionsmaterialien, Hygienematerialien, Masken etc. in ausreichenden Mengen organisiert und vorhält. In diesem Zusammenhang weist der Landessportbund NRW darauf hin, dass für die Betriebssicherheit und damit auch für die Umsetzung entsprechender baulicher oder materieller Hygienevorkehrungen die jeweiligen Träger der Sportstätten zuständig sind.
  • Gemeinschaftsräume, Umkleiden, Duschen und WCs dürfen nicht genutzt werden. Teilnehmer am Training müssen sich zu Hause umziehen und duschen.
  • Der Zutritt zur Sportstätte erfolgt nach Möglichkeit nur über einen kontrollierbaren Eingangs- bzw. Ausgangsbereich.
  • Eine Trainingsgruppe umfasst maximal 5 Sportler (zzgl. Trainer).
  • Die Maximalanzahl an gleichzeitig trainierenden Trainingsgruppen ist vom Betreiber je nach örtlichen Gegebenheiten festzulegen und richtet sich nach der Fläche bzw. Form der Sportanlage.
  • Die Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen für den Trainingsbetrieb liegt bei den von den Vereinen einzusetzenden Trainern/Übungsleitern.
  • Alle Trainingsteilnehmer halten die allgemeinen Hygienemaßnahmen und Vorgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung strikt ein. Im Vordergrund stehen dabei vor allem die Abstandsregeln. Sie sind von Trainingsbeginn bis -ende konsequent einzuhalten! Alle Teilnehmer am Training bleiben mindestens 1,50 Meter voneinander entfernt.
  • Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre müssen immer von einem erwachsenen Trainer beaufsichtigt werden. Eltern sollen die Sportstätte möglichst nicht betreten.
  • Der Zugang zu den Sportanlagen muss so organisiert werden, dass die festgelegte Anzahl der Trainingsgruppen und Personenzahl nicht überschritten wird. Der Zugang zu den Sportanlagen darf dementsprechend erst ab dem offiziellen Beginn der Trainingseinheit erfolgen.
  • Eine gleichzeitige Belegung eines Stadions durch andere Sportarten sollte vermieden werden, um die Umsetzung der Maßgaben für die Leichtathletik zu gewährleisten.
  • Stadien vom Wettkampftyp C-A (4-8 Rundbahnen) ermöglichen zeitgleiches Training von mehreren Kleingruppen, wenn diese sich auf verschiedene und räumlich voneinander getrennte Trainingsorte im Stadion verteilen. Dabei sollte auf einen Mindestabstand von 20 Metern zwischen den äußeren Umrandungen der genutzten Trainingsorte geachtet werden. Dies ist auch in der Aufwärmphase zu beachten.

Der LVN empfiehlt die folgenden Maßgaben für das Training der einzelnen Disziplinblöcke:

  • Das Sprint- und Kurzhürdentraining findet ausschließlich auf den beiden gegenüberliegenden Geraden statt. Dazu muss je eine Bahn zwischen den Trainierenden freigelassen werden, um insgesamt einen Mindestabstand von 1,50 Meter sicherzustellen. Jeder Sportler bekommt einen eigenen Startblock zugeordnet, der von keinem anderen Sportler benutzt wird. Hürden, Blockx u. Ä. dürfen nur vom Trainer berührt werden.
  • Staffeltraining ist nicht erlaubt.
  • Das Lauftraining (Tempolauftraining) findet auf den inneren Bahnen der Rundbahn statt. Auf den Geraden ist bei permanent hintereinander laufenden Athleten ein Mindestabstand von 15 Meter („Tröpfchenwolkentheorie“) einzuhalten. Beim Überholen muss mindestens eine Bahn freigelassen werden. Lauftraining in Gruppen ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands vor, hinter und neben den Läufern ist untersagt.
  • Die Durchführung von Sprint- und Lauftraining in ein und derselben Trainingseinheit ist nicht zulässig, da damit der Mindestabstand von 20 Metern zwischen den einzelnen Trainingsgruppen nicht mehr gewährleistet werden kann.
  • Das Hochsprung- und Stabhochsprungtraining muss immer als Einzeltraining erfolgen und darf nicht länger als eine Stunde pro Sportler dauern. Nach jedem Einzeltraining ist die Anlage (Matte, Ständer, Latte) durch den Trainer zu desinfizieren. Das Auflegen der Latte erfolgt ausschließlich durch den Trainer. Die Sportler sind für die Desinfektion der benutzen Stäbe für das Stabhochsprungtraining zuständig.
  • Die Vorbereitung und Pflege der Grube vor, während und nach dem Weit- und Dreisprungtraining erfolgt ausschließlich durch den Trainer.
  • Die Durchführung des Wurf- und Stoßtrainings findet auf den dafür vorgesehenen Flächen bzw. Anlagen statt. Trainingsgeräte (Kugeln/Disken/Speere/Hämmer/Wurfstäbe etc.) werden während der Trainingseinheit jedem einzelnen Athleten zugeordnet und von keinen anderen Athleten benutzt. Der jeweilige Sportler hat die Geräte nach dem Training zu desinfizieren.
  • Das Training der Beweglichkeit, Mobilisation und Kräftigung findet auf eigenen Gymnastik- bzw. Yogamatten oder Handtüchern der Teilnehmer statt.
  • Auf- und Abbau der Trainingsstätte, der Transport der erforderlichen Trainingsgeräte und Hilfsmittel sowie die Desinfektion der benutzten Trainingsgeräte (Startblöcke, Hürden, Blockx, Latten, Harken und Anlagen) ist Aufgabe des Trainers. Es gilt das Risiko von Schmierinfektion zu minimieren.
  • Die Desinfektion der benutzten Geräte erfolgt im Rahmen der vorgegebenen Trainingszeit und vor jedem Trainingsgruppenwechsel. Ebenso zählt die Trainingsvorbereitung, die Bereitstellung der Geräte und Präparierung der Trainingsstätten in die Trainingszeit.

Die vollständigen Maßgaben des Deutschen Leichtathletik-Verbandes für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben sind hier nachzulesen.