Empfehlung zur Startpassbeantragung für Kinder der Altersklasse U12 und jünger
Im Zuge datenschutzrechtlicher Vorgaben hat der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) die Wettkampfsoftware TAF 3, die von der Firma Seltec bereitgestellt wird, entsprechend angepasst. Seitdem werden bei Veranstaltungen, die mit dieser Software durchgeführt werden, Kinder der Altersklasse U12 und jünger ohne Startpass in den öffentlichen Start- und Ergebnislisten nur noch mit Vorname und dem Initial des Nachnamens aufgeführt.
Diese Maßnahme dient dem Schutz personenbezogener Daten und wurde vom DLV nach eingehender Prüfung als datenschutzrechtlich erforderlich eingestuft. In der praktischen Umsetzung führt dies jedoch immer wieder zu Unsicherheiten bei Vereinen, Eltern und Veranstaltern, da Transparenz und organisatorische Abläufe teilweise beeinträchtigt werden.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, empfiehlt das Präsidium des Leichtathletik-Verbandes Nordrhein (LVN), bereits für Kinder der Altersklasse U12 und jünger einen Startpass zu beantragen.
Für Startpassinhaber entfällt die beschriebene Einschränkung, da im Rahmen der Beantragung eine Zustimmung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten erfolgt.
Die wichtigsten Informationen zur Startpassbeantragung für die Altersklasse U12 und jünger:
- Die Beantragung des Startpasses erfolgt wie gewohnt über das Online-Portal Phoenix II
- Für das Jahr 2025 ist der Startpass in diesen Altersklassen beitragsfrei
- Bereits gezahlte Gebühren in diesen Altersklassen werden zurückerstattet
- Im Jahr 2026 wird in diesen Altersklassen eine reduzierte Jahresgebühr von 5,00 Euro (entspricht 50 % der regulären Gebühr) erhoben
Der LVN empfiehlt allen Vereinen, diese Möglichkeit frühzeitig zu nutzen, um einen reibungslosen Ablauf bei Veranstaltungen zu gewährleisten und gleichzeitig dem berechtigten Interesse am Datenschutz Rechnung zu tragen.