DM Jugend
DLV plant Lockerungen in der Wettkampf-Durchführung
Der DLV plant als Reaktion auf gesunkene Inzidenzzahlen in der Corona-Pandemie Änderungen in der Wettkampf-Durchführung. Druck gab es bereits aus den Reihen der leitenden Landestrainer und der LV-Jugenden. Der DLV hat folgende Lockerungen in der Wettkampf-Durchführung für die anstehenden Deutschen Jugendmeisterschaften beschlossen:
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So werden für Athletinnen und Athleten keine PCR-Tests mehr vorgeschrieben, sofern die Inzidenzzahlen nicht wieder dramatisch steigen. Ausnahmen bilden Auslandsrückkehrer (Rückkehr ab 14 Tage vor der Veranstaltung). Hier wird bei Athletinnen und Athleten weiterhin ein PCR-Test verlangt.
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Bestehen bleiben an den Wettkampftagen die Notwendigkeit zur Vorlage eines negativen Schnelltests (maximal 24 Stunden alt, Ausnahme: vollständig Geimpfte oder Genesene) sowie eine Medizinische Maskenpflicht und Abstandseinhaltung (1,5 Meter).
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In Bezug auf mögliche Zuschauerinnen und Zuschauer erfolgt die Abstimmung für die jeweiligen Veranstaltungen mit den örtlichen Behörden. So ist es bei der DM Jugend U20/U18 in Rostock leider nicht möglich, zusätzlich zu den Betreuerinnen und Betreuern eine größere Anzahl an Zuschauern zuzulassen, da die örtlichen Gegebenheiten (unter anderem kleines Stadion mit kleiner Tribüne und wenig Umlauf) dies nicht zulassen. Zudem werden sich bereits ohne weitere Zuschauer pro Session mehr als 1.000 Personen auf dem Veranstaltungsgelände befinden. Um die Begleitung der minderjährigen Athletinnen und Athleten sicherzustellen, können diese jeweils einen Betreuer oder eine Betreuerin mitbringen. Für alle Daheimgebliebenen wird es auf leichtathletik.de an allen drei Wettkampftagen einen umfassenden Livestream mit allen Wettbewerben aus Rostock geben.Zulassung von Zuschauern in Abstimmung mit örtlichen Behörden
- Im Zuge der Lockerungen für die Jugend-DM in Rostock wurden auch die maximalen Teilnehmerzahlen entsprechend der behördlichen Vorgaben erweitert und angepasst. Es wird trotzdem noch einmal darauf hingewiesen, dass bitte alle startwilligen Normerfüller zum Meldeschluss (18. Juli 2021) über ihren jeweiligen Landesverband melden. Ziel ist es, möglichst vielen Athletinnen und Athleten einen Start zu ermöglichen.
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