Veranstaltungsgenehmigung: Hygiene- & Infektionsschutzkonzept
Gemäß der aktuellsten Coronaschutzverordnung vom 20.06.2020 ist die Einreichung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes bei der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde für Veranstaltungen mit bis 100 Personen nicht mehr notwendig.
Dennoch gilt weiterhin, dass "geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen)" sicherzustellen sind.
Bei Anträgen auf Genehmigung von Veranstaltungen sind diese Vorkehrungen gegenüber dem LVN bzw. der zuständigen LVN-Region zu bestätigen.