Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

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Update der CScHVo

Donnerstag, 12. November 2020 08:30
LVN

Rehasport wieder möglich!
Überraschend ist am 11. November eine Überarbeitung der CScHVo in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung (§9 1a):

„Abweichend von Absatz 1 dürfen Sportangebote, an denen eine Teilnahme regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt (vor allem Rehabilitationssport), angeboten und wahrgenommen werden, wenn nur Personen mit einer individuellen ärztlichen Anordnung teilnehmen und der Abstand zwischen allen beteiligten Personen während des gesamten Aufenthalts in oder auf den in Absatz 1 genannten Einrichtungen mindestens 2 Meter beträgt.“

Präzisierung des Begriffes Individualsport
Im Sportparagrafen der CSchVO wurde der Begriff Individualsport wie folgt präzisiert:

„Als Individualsport gelten nur Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximal einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden (Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches). Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung auf die zulässigen Nutzungen zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.

Einzig auf folgende „Erweiterung“ bzw. Klarstellung ist hinzuweisen: Eine Anleitung von zulässigen Sportaktivitäten durch einen Übungsleiterin/Trainerin ist möglich. Konkrete Beispiele: Das Tennis-Einzel kann selbstverständlich aus einerm Trainerin und einerm Schüler*in bestehen, gleiches z. B. im Reitsport.

Soforthilfe Sport NRW wird verlängert!
Die Antragsfrist für die aktuelle Phase der Soforthilfe endet mit Ablauf des 15.11.2020. Die Staatskanzlei hat nun eine erneute Verlängerung bewilligt. Für diese neue Phase der Soforthilfe sind Anträge vom 16.11.2020 bis zum 15.03.2021 möglich. Die Abwicklung erfolgt weiter über das Förderportal https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite .

Digitale Mitgliederversammlungen bleiben auch in 2021 möglich!
Am 28. Oktober 2020 ist eine Verlängerung von Sonderregelungen im Vereinsrecht bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt. Damit dürfen auch Vereine, deren Satzung eine digitale Durchführung der Mitgliederversammlung bislang noch nicht vorsieht, trotzdem weiterhin digitale Mitgliederversammlungen durchführen.

Sportangebote unter Coronabedingungen sind gut versichert!
Die Sportversicherung hat ihre Bedingungen erneut vereinsfreundlich an den Sportbetrieb unter Coronabedingungen angepasst. Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.
sportversicherung-corornabedingungen