NRW-Landesregierung erlässt neue CoronaSchVO
Inwieweit die neue Verordnung Veränderungen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb und damit für die von Verbänden und Vereinen geplanten Maßnahmen und Veranstatungen bewirkt, ist im Einzelfall zu beurteilen. Hierzu sollte insbesondere der Paragraph 2b 'Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte' und der Paragraph 9 'Sport' beachtet werden!
Die CoronaSchVo des Landes NRW in der Fassung vom 01.September 2020 finden Sie hier.