Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

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Neuerungen aus CoronaSchVO vom 04.12.2021

Montag, 06. Dezember 2021 10:50
LVN

Grundsätzlich bringt die neue Verordnung für den eigentlichen Sportbetrieb nur eine gravierende Änderung:

Jugendliche Schülerinnen und Schüler bis zum 18. Geburtstag werden immunisierten Personen gleichgestellt und können damit ohne PCR-Test am Sportbetrieb teilnehmen, auch wenn sie nicht geimpft oder genesen sind (gilt bis zum 16.01.22). Sie benötigen einen Schulnachweis.

Damit ist eine Forderung des organisierten Sport in NRW zur Gleichstellung von Schüler_innen bis zu diesem Alter erfüllt worden.

Der Landessportbund NRW fordert jedoch auch diese Jugendlichen auf, schnellstmöglich von den zahlreichen Impfangeboten Gebrauch zu machen.

Für ältere nicht-immunisierte Sportler_innen und für Jugendliche, die nicht mehr in der Schule sind und damit keine Schultestungen haben, gilt weiterhin ein aktueller PCR-Test als Teilnahmevoraussetzung!