Neue CoronaSchVo gültig ab 15.05.2021
Ab dem 15.05.2021 gilt in NRW eine neue CoronaSchVO Änderungen markiert.
Die neue CoronaSchVO sieht weitreichende Lockerungen für den Sport vor, sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz (also die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt) fünf Werktage hintereinander bei oder unter 100 liegt. Sie beschreibt außerdem bereits jetzt weitere Lockerungen für den Fall, dass die regionale 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.
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Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 greift unverändert das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes, siehe hierzu unser 10. Corona-Update vom 03.05.2021.
regeln-fuer-sportbetrieb-bei-inzidenz-ueber-100-stand-14.5.2021 -
Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 gilt die neue CoronaSchVO, s. o.
regeln-fuer-sportbetrieb-bei-inzidenz-50-bis-100-stand-14.5.2021 - Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 gilt ebenfalls die neue CoronaSchVO, s. o.
regeln-fuer-sportbetrieb-bei-inzidenz-unter-50-stand-14.5.2021