Neue Coronaschutzverordnung ab 15. Juli 2020
Ab dem 15. Juli 2020 gilt eine neue Coronaschutzverordnung.
aktuelle Coronaschutzverordnung
Die wesentlichen Änderungen im Bezug auf den Sport sind:
Im nicht-kontaktfreien Sportbetrieb – für Training und Wettkampf, drinnen und draußen – gilt die Obergrenze von 30 Teilnehmer/innen
Sportanlagen – drinnen und draußen – dürfen durch 300 Zuschauer betreten werden (Rückverfolgbarkeit beachten!)
Große Sport- und Festveranstaltungen bleiben bis zum 31.10.2020 untersagt.
Der LVN wird zum Ende der Schulferien aktualisierte Handreichungen zum Trainings- und Wettkampfbetrieb veröffentlichen!