Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

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Neue Coronaschutzverordnung ab 01. Dezember 2020

Mittwoch, 02. Dezember 2020 09:00
LVN

Die aktualisierte CoronaSchVO, in der ab dem 1. Dezember gültigen Fassung, sieht folgende Änderungen vor:

§ 2

Mindestabstand, Kontaktbeschränkung
1a. beim Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit den Angehörigen eines weiteren
Hausstandes mit höchstens insgesamt fünf Personen, wobei Kinder bis zu einem Alter von
einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden,
1b. daneben im Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 beim Zusammentreffen im engsten Familien- oder Freundeskreis mit höchstens insgesamt zehn Personen, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden.

§ 9

Sport
(2) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.