Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

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Corona Update

Montag, 23. November 2020 22:30
LVN

a) Auslegung der Corona-Schutzverordnung, hier: Tätigkeit von Übungsleitern/innen und Trainern/innen
Am Abend des 19.11.2020 hat der Landessportbund NRW ein Schreiben des Gesundheitsministeriums erhalten, das unmissverständlich klarstellt, dass – anders als in unserer Meldung vom 2. November geschrieben – jegliche Anleitung in Präsenz beim Sporttreiben untersagt ist (also z. B. ein Trainer mit einem Athleten), egal um welche Art (hauptberuflich, nebenberuflich, ehrenamtlich) von Übungsleiter/in oder Trainer/in es sich handelt. Das Ministerium macht deutlich, dass § 7 „außerschulische Bildung“ insoweit § 9 „Sport“ der CSchVO vorgeht. Zitat: „Danach kommt es nur darauf an, ob (…) im Rahmen der Tätigkeit der/des Trainerin/Trainers/Übungsleiterin/Übungsleiters Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, die die ´trainierte´ Person erlernen, verbessern etc. soll. (…) Die Ausnahme ´Individualsport´ soll vom Sinn und Zweck der Verordnung wirklich nur die individuelle sportliche Aktivität von den Untersagungen ausnehmen und erlaubt es, dies notfalls auch zu zweit zu machen. Alles andere (...) ist aktuell grundsätzlich unzulässig.“ Ausgenommen davon ist nur das zulässige Training von Kadersportlern/innen.
Bei allem möglichen Unmut über diese erneute Einschränkung bitten wir um Beachtung, damit kein Schaden durch mögliche Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang entsteht.

b) Forderungen des organisierten Sports in NRW im Vorfeld zur heutigen Sitzung Bund/Länder
Der Lsndessportbund hat sich im Vorlauf der heutigen Sitzung erneut schriftlich an die Staatskanzlei gewandt und dabei unter anderem folgende Forderungen eingebracht:

Mindestens und schnellstmöglich

  1. eine Rückkehr zu kontaktfreiem Sport in kleinen Gruppen im Freien,
  2. eine Öffnung von Sporthallen für kontaktfreien Sport mit großen Sicherheitsabständen,
  3. klar definierte Trainingsmöglichkeiten für Kadersportler/innen und
  4. die Erlaubnis von Rehasportkursen und Anfängerschwimmen.

Der Landessportbund hat dabei unsere Auffassung verdeutlicht, dass Sportangebote, die durch gut qualifizierte Übungsleiter/innen und Trainer/innen unserer Vereine angeleitet werden, erstens eine sichere Umsetzung der notwendigen Infektionsschutzstandards und Hygieneregeln gewährleisten. Zweitens sind angeleitete Angebote ein sozialer Anker und helfen bei, das Potential von Bewegung und Sport als Beitrag zur Bewältigung der Pandemielage voll auszuschöpfen. Ebenso hat der Landessportbund Kritik an den schwer verständlichen und unstimmigen Regeln seit dem 2.11.2020 formuliert und auf die massiven Unterschiede in der Regelung des Sportbetriebs zwischen den Bundesländern hingewiesen, die für Frust und Ärger nicht nur an der Vereinsbasis, sondern auch bei den Verbänden und Bünden sorgen.

c) Initiative #trotzdemSPORT
Die Initiative #trotzdemSPORT des Landessportbundes und seiner Mitgliedsverbände und -bünde soll uns gemeinsam Mut machen, sie soll die vielen Tausend engagierten Menschen im Vereinssport in NRW motivieren und sie soll möglichst viele Menschen trotz der Corona-bedingten Beschränkungen in Bewegung bringen bzw. halten. Sie startete am heutigen Montag. Alle Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links:
lsb.nrw/trotzdemsport
www1.wdr.de/sport/mehr-sport/lsb-trotzdemsport-100.html
lvnordrhein.de/trotzdemsport