Zur Freischaltung der Impfterminvereinbarung für Übungsleitende in der Impf-Prio 3
Seit heute Morgen, 8 Uhr, können die ersten Personengruppen der dritten Prioritätsstufe ihre Impftermine bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vereinbaren. Dies soll dann zeitnah auch direkt bei den Impfstellen und Arztpraxen im Land möglich sein.
Innerhalb der dritten Prioritätsstufe werden die unterschiedlichen Personengruppen allerdings wiederum erst in abgestufter Reihenfolge zur Impfterminvereinbarung zugelassen werden.
Nach heutiger Auskunft der Landesregierung soll die Personengruppe, zu der die in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Übungsleitenden zählen, innerhalb der nächsten 14 Tage zur Terminvereinbarung zugelassen werden. Ab wnn genau dies der Fall sein wird, dazu gilt es, die einschlägigen Pressemitteilungen zu beachten.
Im Moment gehen wir zwar davon aus, dass zur selben Personengruppe dann auch die weiteren im Auftrag der Vereine in ihrer Eigenschaft als Träger der Kinder- und Jugendhilfe beauftragten Personen zur Impfterminvereinbarung zugelassen werden. Eine verlässliche Information hierzu konnte der LVN aus Richtung der Landesregierung indes noch nicht bekommen.
Unbenommen dessen können Vereine ihren Übungsleitenden und ggf. weiteren im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzten Mitarbeitenden bereits jetzt eine Bescheinigung als Nachweis des Anspruchs auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV ausstellen.