Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

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Corona-Schutzverordnung ab 09.02.2022

Mittwoch, 09. Februar 2022 12:10
LVN

Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung legt für den Sport folgende Änderungen fest:

  • Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert. Aber dies gilt nur, wenn Sie über einen Schultest, oder einen Bürgertest oder einen beaufsichtigten Selbsttest (vor Ort vor dem jeweiligen Sportangebot) getestet sind. (bisher nur bis zum 16. Geburtstag).
  • Schüler*innen gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.

2G+ für Sport in Innenräumen bleibt bestehen!
Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW ist in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen.

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wann-gilt-man-in-nrw-als-geboostert-09.02.2022