Update Corona: Vereins- & Verbandsaktivitäten mit Kindern & Jugendlichen untersagt
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit einer Klarstellung vom 16.03.2020 zur Anwendung des Erlasses des MAGS vom 15.03.2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 16.03.2020 und 17.03.2020 deutlich gemacht, dass „Angebote und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (…) sowie weitere Angebote und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung und/oder außerschulischen Bildungsarbeit dienen, zu schließen bzw. einzustellen sind, soweit diese von Kindern und Jugendlichen unmittelbar genutzt werden."
Übersetzt bedeutet dies, dass jegliche Vereins- und Verbandsaktivitäten mit Kindern und Jugendlichen untersagt sind!