Aktualisierte CoronaSchVo gültig ab dem 09.07.2021
Die neue Coronaschutzverordnung sieht nun eine neue "Inzidenzstufe 0" vor. Diese Stufe gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen, und beinhaltet die Aufhebung eines Großteils der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Die ab 09.07. gültige Fassung der Coronaschutzverordnung finden Sie hier
In Stufe 0 ist die Sportausübung drinnen und draußen ohne Beschränkungen möglich.
Die möglichen Zuschauerzahlen werden nochmals deutlich angehoben (bis 5.000 draußen ohne Beschränkungen, drinnen mit Test oder Abstand/Maske; bis 25.000 bzw. max. Hälfte der Kapazität draußen und drinnen mit entsprechenden umfassenden Konzepten).
Der LVN schließt sich ausdrücklich dem nachfolgend zitierten Appell des Landessportbundes NRW an:
"Angesichts der seit einigen Tagen wieder steigenden Inzidenzwerte appellieren wir an alle Verantwortungsträger in Sportvereinen, -bünden und -verbänden, weiter umsichtig zu agieren. Damit kann der Sport dazu beitragen, die aktuell positive Situation zu stabilisieren. Dieser Appell erfolgt auch mit Blick auf die notwendige Solidarität mit noch nicht geimpften Personen, hier insbesondere den Kindern und Jugendlichen."
Tabellarische Darstellung Stufe 0 und 1
Coronaregeln Stufe 0-1