Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

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Aktualisierte Coronaschutzverordnung vom 17. Oktober 2020

Montag, 19. Oktober 2020 14:30
LVN

Die aktualisierte CoronaSchVO, in der ab dem 17. Oktober 2020 gültigen Fassung, erweitert die Regelungen bei erhöhten Inzidenz-Werten (Zahl der Infektionen pro 100.000 Einwohner).

Ab sofort greifen folgende Maßnahmen:

I. Coronaschutzverordnung – NRW-weite Gültigkeit

  • In gesamt NRW gelten bei Inzidenz-Werten unter 35 unverändert die bisherigen Vorgaben
  • Für den bundesweiten Teamsport gilt nun: liegt der Wert der Neuinfektionen im Austragungsort über 35 pro 100.000 Einwohnern (Inzidenz) sind keine Zuschauer mehr zulässig

II. Lokale Einschränkungen bei der Gefährdungsstufe 1 – Wert der Neuinfektionen über 35 pro 100.000 Einwohnern (Inzidenz)

Beim Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb gilt:

  • für Zuschauer, Aktive in Pausenzeiten und abseits der Sportfläche sitzende Zeit-/Kampfgerichte gilt durchgängig die Maskenpflicht.

III. Lokale Einschränkungen bei der Gefährdungsstufe 2 – Wert der Neuinfektionen über 50 pro 100.000 Einwohnern (Inzidenz)

Beim Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb gilt:

  • Für Zuschauer, Aktive in Pausenzeiten und abseits der Sportfläche sitzende Zeit-/Kampfgerichte gilt durchgängig die Maskenpflicht.
  • Es dürfen keine Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden (inkl. Zuschauern) draußen und 250 in Innenräumen durchgeführt werden.
  • Ab dem 4. Tag nach der Feststellung der Gefährdungsstufe 2 (Inzidenz >50) sind Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen unzulässig, wenn nicht drei Tage vorher dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vorgelegt wurde.

IV. Verfügungen der Kreise und kreisfreien Städte

In den Kreisen und kreisfreien Städten können weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens angeordnet werden, wenn nach 10 Tagen der Inzidenzwert > 50 nicht zum Stillstand gekommen ist. Diese weitergehenden Maßnahmen müssen jeweils bei den zuständigen Behörden vor Ort abgefragt werden.

Nachzulesen sind die Aktualisierungen auf der Übersichtsseite des LSB´s. Im aktualisierten Schaubild sind die Änderungen ebenfalls bereits eingearbeitet.