Wettkämpfe im Rahmen der LVN-Leistungssportförderung in Zeiten der Pandemie
In diesen Zeiten geben die Politik des Bundes und des Landes NRW sowie die örtlichen Behörden vor, was zulässig ist. Alle unsere Mitgliedsvereine wissen und erleben, dass unter diesen Rahmenbedingungen die Leichtathletik nur sehr eingeschränkt stattfinden kann. Wir sind begeistert von dem unerschütterlichen Durchhaltevermögen und der inspirierenden Kreativität, mit denen unsere Vereine und ihre Mitarbeitenden trotzdem Angebote für ihre Mitglieder schaffen. Haltet durch!
Auch der LVN kann aufgrund seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, der Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken, den Satzungsauftrag, seine Mitgliedsvereine zu fördern und eine Wettkampfleichtathletik zu gewährleisten, leider kaum erfüllen.
Zusammen mit unseren politischen Vertretern, den Sportfachverbänden in NRW, dem DLV und dem DOSB ist es uns gelungen, zumindest für die Sportler*innen, die einen Landes- oder Bundeskaderstatus haben, den Trainings- und Wettkampfbetrieb aufrecht zu erhalten bzw. wieder zu ermöglichen.
Damit ist zumindest die Arbeit mit unseren Kaderathlet*innen gewährleistet, die es mit der Unterstützung unserer Förderpartner (LSB, Olympiastützpunkte, Staatskanzlei und Sportstiftung) und mit dem Ziel der erfolgreichen Repräsentanz Nordrhein-Westfalens bei nationalen und internationalen Meisterschaften zu fördern gilt.
Derzeit arbeiten unsere Referate Leistungssport und Wettkampfwesen mit Hochdruck gemeinsam mit den LVN-Disziplintrainer*innen, Stützpunktleitern und stützpunkttragenden Vereinen an der Festlegung, an welchen Landesleistungsstützpunkten solche kleinen Einladungswettkämpfe (für die Zielgruppe der Kaderathlet*innen) durchgeführt werden können.
Sobald Klarheit darüber besteht, wann, wo und in welcher Form diese kleinen Wettkämpfe auf den Stützpunktanlagen stattfinden, werden wir die betreffenden Kaderathlet*innen gezielt informieren.
Klar ist auch, dass wenn die Infektionszahlen wieder Wettbewerbe bzw. kleinere Wettkämpfe für Athlet*innen ohne Kaderstatus auf allen Sportanlagen zulassen, wir die Vereine weiterhin und wieder durch die Genehmigung der ggfls. beantragten Wettbewerbe unterstützen werden. Die endgültige Genehmigung wird dann, wie bereits im vergangenen Jahr, wieder durch die örtlich zuständigen Behörden stattfinden. Die veranstaltungswilligen Vereine möchten wir daran erinnern, beim LVN / bei der LVN-Region zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung einer Wettkampveranstaltung eine Zusicherung einzureichen, dass sie bei der örtlich zuständigen Behörde das jeweils veranstaltungsbezogene Hygiene- und Infektionsschutzkonzept eingereicht haben, bzw. einreichen werden.