Wechselfrist hat begonnen
Die offizielle Wechselfrist beginnt am 1. Oktober und endet am 30. November jedes Jahres.
Das neue Startrecht nach einem Wechsel gilt ab dem 1. Januar des Folgejahres.
Dies bedeutet:
Der neue Verein muss dem Leichtathletik-Verband Nordrhein per Mail an
ulrike.fehr@lvn-sport.de oder per Post an Leichtathletik-Verband Nordrhein, Postfach 10 09 64,
47009 Duisburg, den Startpassantrag auf dem DLV-Vordruck 2.75 bis spätestens zum
Samstag, 30. November 2019 eingehend (!!) vorlegen.
Diesem Antrag muss entweder eine Freigabeerklärung des abgebenden Vereins beigefügt
werden oder der Nachweis des übernehmenden Vereins, dass dieser beim abgebenden Verein die
Freigabe des/der Aktiven angefordert hat.
Die Vordrucke finden Sie auf der Homepage unter Service - Downloads - Wettkampfwesen.