Leichtathletik-Verband Nordrhein e.V.

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Meldung zum Wettkampfbetrieb aus aktuellem Anlass

Freitag, 21. Mai 2021 15:30
Geschäftsführendes LVN-Präsidium

Am 2. Mai hatte der LVN auf dieser Seite bereits über die Möglichkeit des Wettkampfbetriebes für Angehörige der Landes- und Bundeskader informiert.
Bis auf Weiteres ist die Situation immer noch so, dass

  • Wettkämpfe nur für Angehörige der Landes- und Bundeskader zulässig sind und
  • die Veranstaltung dieser Wettkämpfe ausschließlich an den Bundes- und Landesleistungsstützpunkten mit den jeweiligen vom Land NRW anerkannten Trainingsstandorten zulässig ist.
    [CoronaSchVO vom 12.05.2021, §9 (4) 3.:
    „Zulässig (ist) der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der offiziell gelisteten Sportlerinnen und Sportler der Bundes- und Landeskader in den olympischen, paralympischen, deaflympischen und nicht olympischen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten, Landesleistungsstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren (U19, U 18, U17, U 16, U15)“]

Der LVN steht unentwegt mit den Partnern in unseren Dachverbänden und der Politik und Verwaltung in Kontakt. Dies erfolgt mit dem klaren Ziel, dass der Trainings- und Wettkampfbetrieb auf Freiluftsportanlagen bald wieder für alle möglich wird. In diesem Zusammenhang unterstützt der LVN die Petition „DRAUSSEN MUSS DRIN SEIN“ des DFB und DOSB.

Bei allem Verständnis und allem Bemühen um die ersehnten Lockerungen für den Sport muss aber eines klar sein: Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und die Verordnungen des Landes NRW gelten verbindlich für alle! Der LVN wird keine Maßnahmen (wie z. B. Wettkämpfe) unterstützen, die nicht im Einklang mit den o. g. Gesetzen und Verordnungen stehen. In der Konsequenz distanziert sich der LVN ausdrücklich von jeglichen Veranstaltungen und Handlungen, die nicht eindeutig und vollständig im Sinne der Gesetze und Verordnungen durchgeführt werden. Dies gilt in besonderer Weise auch für die im Einzelfall während der letzten Wochen bereits zur Durchführung gekommenen Wettkampfveranstaltungen für Athleten/innen, welche nicht den Landes- und Bundeskadern angehören.

Die Angehörigen der DLV-Bundeskader werden einmal jährlich vom Deutschen Leichtathletik-Verband und die Angehörigen des LVN-Landeskaders vom Leichtathletik-Verband Nordrhein berufen. Zusätzlich konnte der LVN mit dem Landessportbund NRW einen Ergänzungskader mit weiteren Athleten/innen abstimmen, die unter der gegebenen Verordnungslage an Wettkämpfen teilnehmen dürfen. Die Gesamtliste aller aktuell wettkampfberechtigten Kadersportler/innen ist hier einsehbar.