"Extra-Zeit für Bewegung" um 2 Mio. Euro aufgestockt
Viele Vereine haben in diesem und im vergangenen Jahr einen erheblichen Beitrag dazu geleistet, den durch die Corona-Pandemie entstanden Bewegungsdefiziten der Kinder und Jugendlichen in NRW durch mehr Bewegung, Spiel und Sport entgegenzuwirken. Dieser Einsatz wird auch von der Landesregierung nicht übersehen. Um die Vereinsarbeit auch weiterhin zu unterstützen, hat das Land NRW die Mittel des Förderprogramms Extra-Zeit für Bewegung um weitere 2 Millionen Euro aufgestockt.
Der Weg für mehr Bewegungsangebote ist somit frei! Zusätzliche und offene Bewegungsangebote für Schüler*innen können bis Ende 2022 gefördert werden. Stellt also gerne weiterhin fleißig Anträge und sichert Euch bis zu 500€ pro beantragter Maßnahme (6 Stunden). Das Programm „Extra-Zeit für Bewegung“ eignet sich u.a. hervorragend, um neue Kooperationen mit Schulen ins Leben zu rufen oder solche wiederzubeleben, die aufgrund von Corona eingeschlafen sind.
Informationen, Fördervoraussetzungen und den Weg zur Antragsstellung findet Ihr hier.
Was kommt nach der Extra-Zeit?
Die Förderung im Rahmen der Extra-Zeit gilt bis Ende 2022. Für die Zeit danach können entstandene Kooperationen in reguläre Schulsportgemeinschaften überführt werden und das gesamte System davon profitieren.
Über das Programm „Schulsportgemeinschaften“ werden Kooperationsangebote im außerunterrichtlichen Schulsport gefördert. Informationen zum Programm „Schulsportgemeinschaften“ erhaltet Ihr hier.
Ihr seid interessiert? Dann nehmt Kontakt mit einer Schule auf und überlegt gemeinsam, wie ihr den Schulalltag bewegen könnt. Eure örtlichen Kooperationsstellen unterstützen Euch gerne dabei. Anträge auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Leitung einer Schulsport-AG im Schuljahr 2022/2023 können bis zum 30.09.2022 gestellt werden.
Kontakt zu örtlichen Kooperationslotsen