Erläuterungen zur Gebührenerhöhung
Nachdem sich das LVN-Präsidium in seiner Präsidiumssitzung am 15.2.2023 nochmals mit dem Thema „Gebührenerhöhung“ und deren Auswirkungen für die Vereine beschäftigt hat, sollen nachfolgende Erläuterungen verdeutlichen, warum und wie es zu den Entscheidungen kam.
Die AG „Verbandsfinanzierung sichern und/oder Ausgaben verringern“, in der Vertreter*innen der Vereine, des Präsidiums, der Jugend und Mitarbeiter der LVN-Geschäftsstelle vertreten waren bzw. sind, tagte erstmals Anfang 2022. Bereits hier wurde u.a. festgehalten, dass die reine Aufrechterhaltung des bestehenden Dienstleistungsumfangs und Professionalitätsgrades des Verbandes untrennbar mit zunehmenden Kosten verbunden ist. Zudem sind die Ansprüche unserer Mitgliedsvereine an die Serviceleistungen des Verbandes stetig gestiegen (z. B. hinsichtlich der Durchführung von Meisterschaften). Die Vorschläge der AG wurden schließlich ins Präsidium getragen und dort nach Diskussion verabschiedet oder auch abgelehnt.
Hinsichtlich der Gebührenerhöhungen ist das Präsidium nach längerem Abwägen zu dem Schluss gekommen, dass Arbeit dort bezahlt werden sollte, wo sie anfällt, weshalb die Genehmigungsgebühr für „bis regionsoffene stadionnahe Veranstaltungen“ und die „Startpassgebühren" neu geordnet wurden.
Die Genehmigungsgebühren wurden bisher in voller Höhe an den DLV weitergeleitet. Der LVN hatte die Arbeit und der DLV die Gebühren. So werden dem LVN u. a. auch DLV-Gebühren belastet, wenn von Seiten des LVN den Vereinen keine Gebühr in Rechnung gestellt wurden. Mit der Erhöhung der Genehmigungsgebühr hat der LVN letztendlich auf den bisherigen Sachverhalt reagiert.
Während die Neuordnung der Startlizenzgebühren beim LVN vor allem den Verwaltungsaufwand reduziert, führt die Beschränkung auf eine Jahresgebühr bei den Vereinen zu mehr Planungssicherheit (keine Gebühren mehr für Neu- und Änderungsanträge). Die Erhöhung der Gebühr in zwei Schritten dürfte den Vereinen hinsichtlich der wirtschaftlichen Belastungen dabei etwas entgegenkommen. Darüber hinaus wird die Erhöhung der Startlizenzgebühr sicher auch in den Vereinen dazu führen, genau zu prüfen, ob wirklich jede Lizenz noch gebraucht wird.
Wichtig bei dem Thema „Gebührenerhöhung“ bleibt noch zu erwähnen, dass Gebührenvergleiche mit anderen Landesverbänden (die die AG natürlich auch durchgeführt hat) sehr heterogen ausgefallen sind, was u.a. auch darin liegt, dass sich die Landesverbände unterschiedlich finanzieren und auch unterschiedliche Schwerpunkte verfolgen.
Wir hoffen, dass die LVN-Mitglieder für unsere Entscheidung zur Gebührenerhöhung, auch wenn sie naturgemäß nicht populär ist, Verständnis haben.